Das Visum muss vor der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland bei der zuständigen Auslandsvertretung beantragt werden. Die Ausländerbehörde in Deutschland muss diesem Antrag zustimmen.
Ausgenommen sind Angehörige der EU- und EWR-Staaten sowie der Schweiz, Australien, Israel, Japan, Süd-Korea, Kanada, Neuseeland und der USA, die die Aufenthaltsgenehmigung auch nach der Einreise bei der Ausländerbehörde einholen können.
Um einen Visumsantrag zum Erlernen der deutschen Sprache zu stellen, müssen Sie eine schriftliche Anmeldebestätigung für einen Sprachkurs mit mindestens 20 Unterrichtseinheiten pro Woche vorlegen. Nachdem Sie sich zum Sprachkurs bei der DAS Akademie angemeldet und die Kursgebühr komplett bezahlt haben, stellen wir Ihnen diese offizielle Anmeldebestätigung für den Visumsantrag aus und senden sie Ihnen zu. Die Anmeldebestätigung muss im Original bei der zuständigen deutschen Behörde des Landes bei der Antragsstellung eingereicht werden.
Folgende Grundvoraussetzungen gelten für eine Visumserteilung:
• Nachweis über die finanzielle Absicherung während des Aufenthalts in der Bundesrepublik Deutschland.
• Es dürfen keine öffentlichen Mittel für den Besuch in Anspruch genommen werden
Wenn die Reise und der Aufenthalt nicht aus eigenen Mitteln finanziert werden können, besteht die Möglichkeit, dass sich ein in der Bundesrepublik Deutschland wohnhafter Gastgeber verpflichtet, für alle aus dem Aufenthalt entstehenden Kosten aufzukommen. Die Ausländerbehörde am Wohnort des Gastgebers ist für dieses Verfahren zuständig (Verpflichtungserklärung §§ 82 ff. AuslG).
Weitere Informationen zur Einreise in die Bundesrepublik Deutschland
Staatenliste zur Visumpflicht bzw. -freiheit bei Einreise in die Bundesrepublik Deutschland
Deutsche Auslandsvertretungen in Ihrem Land
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.
Ihr DAS Team


